Elektrofachkraft

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Rahmen des Handwerks

Die Grundausbildung besteht aus einem theoretischen Teil (BASIS mit 40 Stunden) und einem praktischen Teil (PRAXIS mit 40 Stunden) und hat folgende Inhalte:

BASIS

  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes auf Mensch, Tier und Sache
  • Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren
  • Prüfung der Schutzmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln
  • Grundlagen „Erste Hilfe“
  • Fach- und Führungsverantwortung
  • Betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen
  • theoretische Abschlussprüfung

PRAXIS

  • Praktische Übungen im E-Technik-Labor, Verdrahtung und Installation

Soweit in der Grundausbildung betriebsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten für die festgelegte Tätigkeiten nicht vermittelt werden können, ist die Grundausbildung durch eine betriebliche Fachausbildung zu ergänzen.

Nächster Termin: 10.06.-21.06.2024